GLOW ACADEMY GmbH & Co. KG
vertreten durch ihre Komplementärin, die Glow Academy Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch ihre Geschäftsführerinnen Natalie Busch und Ricarda Dechandt

Grünauer Str. 35
12557 Berlin

Leibnizstr. 44
10629 Berlin (Ku’damm)

Fon: 030. 49 95 97 99
eMail: info@glow-academy.de

Sitz des Handelsregisters ist Berlin-Charlottenburg
GLOW ACADEMY GmbH & Co. KG – HRA 55052
Glow Academy Verwaltungs GmbH – HRB 194697

Registrierung bei der zuständigen Handwerkskammer Berlin.

Haftungshinweis
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  

§1 Anmeldung  
Mit der schriftlichen Anmeldung und Unterschriftsleistung meldet sich der Teilnehmer selbst bzw. durch seinen  Erziehungsberechtigten an und willigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen ihm und der Glow – nachfolgend Academy genannt – verbindlich ein. Gleichzeitig bestätigt der  Teilnehmer durch seine schriftliche Anmeldung, dass er keine gesundheitlichen oder geistigen Beeinträchtigungen hat, welche die Maßnahme verhindern.

§2 Rücktritt & Kündigung  
Uneingeschränktes Rücktrittsrecht bis Massnahmebeginn besteht für Fälle, bei denen die Anträge auf mögliche Förderung nach SGB II / SGB nicht genehmigt wurden. Kostenloses Kündigungs- und Rücktrittsrecht besteht bei Arbeitsaufnahme oder Wegfall der Förderung. Allgemeines Kündigungsrecht besteht für Anträge der Förderung nach SGB II – 8 Wochen zum Quartalsende. Kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn Maßnahme.
2.1 Die Massnahmegebühren werden mit Anmeldung und Vorlage des gültigen Bildungsgutscheines und Teilnehmerunterschrift fällig. Eine Kündigung während eines laufenden Kurses ist möglich, wenn der Teilnehmer (nach SGB II,III) nachweislich eine Beschäftigung aufnimmt oder einer der obengenannten Gründe -§2- eintreten.
2.2 Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, wie z.B. nicht Aneignen der vermittelten Lehrinhalte, Missachten der Hausordnung, unentschuldigte Fehlzeiten, Beschädigung der Schulausstattung, -geräte etc. ist die Kündigung des Massnahmevertrages von der Leitung & des QM-Beauftragten einzuleiten und die Maßnahme gegebenenfalls abzubrechen. Die zuständige Stelle wird unverzüglich informiert.

§3 Leistungen der Glow Academy
Die Glow Academy verpflichtet sich zur Erfüllung der unter der Bezeichnung Lehrinhalte, bezifferten oder erklärten Leistungsinhalte. Die Erfüllung kann auch durch Beauftragte erfolgen. 


In der Massnahme Gebühr sind neben den Prüfungsgebühren, die gemeinschaftlich genutzten Arbeits- und Lehrmaterialien enthalten. Im Kosmetikunterricht wird weiße Kleidung  im Make-up Unterricht wird schwarze Kleidung getragen.


Änderungen im Maßnahme Inhalt, Ort und Zeit bleiben der Academy vorbehalten. Ist ein Maßnahme Beginn zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, so wird die Academy bemüht sein, innerhalb kürzester Zeit einen neuen Termin zu vereinbaren. Ist eine Maßnahme trotz Bemühungen der Academy nicht zum vereinbarten Termin durchführbar, so bleibt die Teilnahmevereinbarung bzw. die Anmeldung des Teilnehmers rechtsverbindlich bis zum Ablauf von sechs Wochen ab ursprünglich vereinbartem Maßnahme Beginn. Eine Rückerstattung der 
Massahme Gebühr bei Terminverschiebungen innerhalb dieser Frist wird ausgeschlossen. Die Gebühr wird jedoch in voller Höhe zurückerstattet, sofern die Academy nach Ablauf der sechs Wochen Frist keinen neuen Massnahme Termin vereinbaren kann. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers wegen Massnahme Verlegung oder Verschiebungen werden hiermit ausgeschlossen. Aus Störungen oder Unterbrechungen der Massnahme infolge höherer Gewalt erwächst kein Anspruch auf Ermäßigung oder Rückerstattung der Gebühren.


§4 Massnahme Anspruch
Sollte die Maßnahme aufgrund geringer Teilnehmeranzahl nicht stattfinden, so hat der Teilnehmer das Recht, an der gleichen Maßnahme am nächstfolgenden Termin teilzunehmen.


§5 Unterrichtsmaterial
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Manuskripte zum theoretischen Unterricht, keinem Dritten zugänglich zu machen. Bei Widerspruch werden Anzeige erstattet und gerichtliche Wege eingeleitet. 


§6 Haftung der Glow Academy
Die Academy haftet nicht für das Eigentum der Teilnehmer.

§7 Unfallversicherung der Teilnehmer
Der Unfallversicherungsschutz wird durch die zuständige Berufsgenossenschaft abgedeckt. Die Gültigkeit beginnt mit Massnahme Beginn. 


§8 Hausordnung 
Über die Hausordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Fehlzeitenkonzept, Qualitätsmanagement-Handbuch und Beschwerdemanagement wird der Teilnehmer bei Vertragsabschluss unterrichtet. Die Kenntnisnahme und Zustimmung wird mit der Unterschrift des Teilnehmers bei Vertgragsabschluß.